Hessenwasser hat alle Interessierten im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) eingeladen, sich mit ihren Überlegungen an der weiteren Planung für den dritten, mittleren Abschnitt der Neuen Riedleitung von Riedstadt-Wolfskehlen bis Rüsselsheim-Haßloch zu beteiligen.


Broschüre Neue Riedleitung



Technische Informationen

Nächster Abschnitt der Neuen Riedleitung in Planung
Film Neue Riedleitung
Allgemein
Die Riedleitung ist die Lebensader der Trinkwasserversorgung der Rhein-Main-Region. Bis zu 40 Prozent des täglichen Trinkwasserbedarfs des Ballungsraums fließen durch die rund 34 Kilometer lange Leitung, die bereits 1964 in Betrieb genommen wurde. Die über 58 Jahre alte Leitung wurde aus Spannbeton errichtet. Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Havarierisiko bei diesem Werkstoff, was bedeutet, dass die Leitung im Schadensfall bricht und damit schlagartig vollständig ausfällt.
Nach den anerkannten Regeln der Technik werden Trinkwassertransportleitungen dieser Bedeutung grundsätzlich redundant ausgelegt. Das heißt, es gibt eine zweite Leitung, durch die das Trinkwasser im Falle einer Störung oder bei anstehenden Sanierungsarbeiten transportiert wird. Mit einer zweiten Leitung ist bei einem Ausfall der bestehenden Riedleitung die Trinkwasserversorgung weiterhin sichergestellt.
Die neue Leitung wird rund 40 Kilometer lang und wird in vier Bauabschnitten unterirdisch verlegt. Ein erster, vier Kilometer langer Abschnitt bei Rüsselsheim-Haßloch, ist bereits seit Sommer 2018 in Betrieb. Aktuell zur Genehmigung beim Regierungspräsidium Darmstadt befindet sich der südliche Abschnitt vom Wasserwerk Allmendfeld bis zum Anschluss an die Bestandsleitung bei Riedstadt-Wolfskehlen und ist rund 18 km lang. Der nächste Planungsschritt startet im Herbst 2022 für den sich anschließenden, mittleren Abschnitt von Riedstadt-Wolfskehlen bis Rüsselsheim-Haßloch mit 17 km Länge.
Die Trassenplanung folgt für alle Leitungsabschnitte den Grundsätzen:
- Schutzgebiete für Natur und Arten sowie ökologisch sensible Gebiete meiden
- Bodendenkmäler meiden
- Trinkwasserschutzgebiete der Zone II meiden
- möglichst entlang vorhandener Leitungen, Straßen, Bahngleisen etc. planen
- einen möglichst kurzen, gradlinigen Trassenverlauf wählen.
Das Hessische Ried wird vielfältig genutzt und ist landwirtschaftlich geprägt. Die Belange der Landwirtschaft werden berücksichtigt, indem die Trasse möglichst in bestehenden Wegen oder parallel zu bestehenden Leitungen verläuft und landwirtschaftlich genutzte Flächen geringstmöglich berührt oder zerschneidet. Weiterhin sind Hinweise der betroffenen Städte und Gemeinden sowie von anderen Infrastrukturbetreibern zu künftigen Planungen zu beachten. Neben betriebstechnischen Belangen spielen bei einem Investitionsprojekt dieser Größenordnung auch wirtschaftliche Aspekte eine Rolle.
Nein. Die Neue Riedleitung wird flankierend zur bestehenden Leitung gebaut, um den anerkannten Regeln der Technik gerecht zu werden und die rund 60 Jahre alte Bestandsleitung mittelfristig sanieren zu können. Die Menge an Grundwasser, die Hessenwasser zur Trinkwassergewinnung entnehmen darf, ist behördlich vorgegebenen, in sogenannten Wasserrechtsbescheiden. Die Wasserrechtsbescheide werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt.
Im Hessischen Ried gibt es eine aktive Grundwasserbewirtschaftung. Der Wasserverband Hessisches Ried (WHR) betreibt seit 1989 für den Leitungsverbund der Öffentlichen Wasserversorgung, für Teile der landwirtschaftlichen Beregnung sowie zur Stützung industrieller Entnahme ein sogenanntes „Integriertes Wasserressourcen-Management“ nach den Vorgaben des Grundwasserbewirtschaftungsplans. Es wird nicht nur Wasser aus dem Grundwasserkörper entnommen, sondern es wird im Gegenzug aufbereitetes Rheinwasser mit dem Instrument der Infiltration in den Boden versickert, also dem Grundwasser zugeführt. Die Infiltration bildet den Regen nach.
So funktioniert die Infiltration: zum Film
Planungen zur Errichtung von Anlagen der Infrastruktur wie einer Trinkwassertransportleitung durchlaufen verschiedene Phasen. Ausgehend von einer Machbarkeitsprüfung, über Vorplanung und Genehmigungsplanung wird die Planung immer weiter konkretisiert bis hin zur Detailplanung für die spätere Bauausführung (Ausführungsplanung).
Für das Vorhaben „redundante Neuverlegung der Riedleitung Süd-Teil“ wurde Mitte Februar 2021 beim Regierungspräsidium Darmstadt der Antrag auf Genehmigung (Hier: Planfeststellung) gestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung des Vorhabens ist Bestandteil des Verfahrens. Das Planfeststellungsverfahren sieht eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Am 21.12. 2022 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Planfeststellungsbeschluss für diesen Abschnitt an Hessenwasser übergeben. Im Januar wird das RP den Beschluss zusammen mit den Planunterlagen bekannt machen, d.h. Bekanntmachung in den Gemeinden über den ortsüblichen Weg (z.B. Gemeindeinformationen).
Der mittlere Abschnitt der Neuen Riedleitung befindet sich in einem frühen Planungsstadium. Das Ergebnis der Machbarkeitsprüfung liegt vor und wird im Oktober 2022 einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Rückmeldungen dazu gehen in den weiteren Planungsprozess ein.
Die Neue Riedleitung wird abschnittsweise verlegt, wandert also von Abschnitt zu Abschnitt. Wir erwarten eine Bauzeit je Abschnitt von zwei bis vier Wochen. Schachtbauwerke und Kreuzungen dauern entsprechend länger. Während dieser Bauzeit finden die Bauarbeiten (Aushub des Bodens, Verlegen und Verschweißen der Leitungsrohre im Graben, Wiedereinbau des Bodens) an Ort und Stelle statt. Erforderliche Baustraßen werden zurückgebaut, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Vor Baubeginn der jeweiligen Abschnitte findet mit den Beteiligten im Regelfall eine Besprechung statt, um sich gegenseitig zu informieren. Weitere Einzelheiten, vor allem der Bauzeitenplan, werden zusammen mit der Baufirma erarbeitet.
Weitere Informationen finden Sie hier
Die Beregnung während der Bauzeit ist gesichert. Leitungen zur Beregnung werden geschützt oder vorübergehend umgelegt. Feldbrunnen, sofern sie betroffen sind, werden aufrechterhalten oder es wird im Vorfeld der Baumaßnahme für Ersatz gesorgt. Dafür werden Feldbrunnen im Detail betrachtet und individuelle Lösungen mit den jeweiligen Betreibern und betroffenen Landwirten abgestimmt. Dies geschieht innerhalb der mehrjährigen Bauzeit rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme.
Um ein bodenschonendes Arbeiten während der Baumaßnahme sicherzustellen, ist eine bodenkundliche Baubegleitung durch ein Fachbüro vorgesehen. Bereits in der Planungsphase wird der Bodenschutz berücksichtigt, sehr empfindliche Böden werdenmöglichst gemieden.
Beim Aushub des Leitungsgrabens wird der Oberboden getrennt vom Unterboden im Arbeitsstreifen gelagert und nach der Verlegung der Leitung bodenschonend wieder eingebaut. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen oder zu hoher Bodenfeuchte werden die Bauarbeiten unterbrochen. Auch die abschließende Rekultivierung von beanspruchten Flächen wird durch die bodenkundliche Baubegleitung betreut, indem zum Beispiel den Bodenverhältnissen angepasste Geräte zur Bodenlockerungen festgelegt werden.
Der Bodengutachter ist während der gesamten Bauzeit im Einsatz und begleitet fachlich die Baumaßnahme.
Die Breite des Schutzstreifens ist definiert durch eine Norm des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs). Die Breite des Schutzstreifens beträgt 10 Meter. Innerhalb dieses Schutzstreifens dürfen keine Bauwerke errichtet oder tiefwurzelnde Pflanzen gesetzt werden. Eine gewöhnliche landwirtschaftliche Nutzung ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Das heißt, der Schutzstreifen darf mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren, Feldmieten oder Folientunnel mit Erdankern von einem Meter dürfen errichtet und Tiefenlockerungsarbeiten bis zu ca. einem Meter dürfen durchgeführt werden.
Eine Überbauung der Leitung mit Photovoltaik-Anlagen ist nach den aktuellen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs) nicht möglich.
Sobald die Planung feststeht, werden alle Grundstückseigentümer schriftlich kontaktiert, um über die Art der geplanten Grundstücksnutzung zu informieren und die Erlaubnis einer temporären oder dauerhaften Nutzung einzuholen. Für die Inanspruchnahme von Flächen während der Baumaßnahme oder von Flächen für den Schutzstreifen erhält der Eigentümer eine Entschädigungszahlung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den Auswirkungen auf das jeweilige Einzelgrundstück und dem erforderlichen Grundstücksnutzungsrecht. Weiterhin werden auch mögliche Ernteausfälle während oder nach der Baumaßnahme berücksichtigt. Dafür wird ein externer Gutachter tätig, der Ernteausfälle oder Aufwuchsschäden ermittelt und bewertet.
Abschnitt Süd
Am 20. Juni 2021 eröffnete das RP Darmstadt als verfahrensführende Behörde die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen im Rahmen des Planstellungsverfahrens. Die Antragsunterlagen lagen vom 21. Juni bis zum 20. Juli in den betroffenen Kommunen (Riedstadt, Griesheim, Pfungstadt und Gernsheim) öffentlich aus bzw. waren im Internet über die Webseite des Regierungspräsidiums Darmstadt zugänglich. Alle, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnten sich zu den Antragsunterlagen äußern, Hinweise geben oder Einwendungen erheben. Die Antragsunterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung können Sie hier einsehen. Die Stellungnahmen der Fachbehörden, von anderen Infrastrukturbetreibern (Verkehr, Strom, Gas, Telekommunikation), der landwirtschaftlichen Verbände und der Umweltverbände und die Einwendungen Privater wurden an Hessenwasser übergeben und anschließend erörtert. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie fand anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation statt. Im Zeitraum vom 14. März bis 04. April 2022 hatten die vom Regierungspräsidium angeschriebenen Personen Gelegenheit, ihre Argumente zu erläutern oder auf die Antwort von Hessenwasser zu reagieren. Die Online-Konsultation ist, ebenso wie ein Erörterungstermin vor Ort, nicht öffentlich und wurde in Juni 2022 abgeschlossen. Am 21.12. 2022 hat das Regierungspräsidium Darmstadt den Planfeststellungsbeschluss an Hessenwasser übergeben. Im Januar wird das RP den Beschluss zusammen mit den Planunterlagen bekannt machen, d.h. Bekanntmachung in den Gemeinden über den ortsüblichen Weg (z.B. Gemeindeinformationen).
Hessenwasser arbeitet für die Regelung der Grundstücksnutzung mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) zusammen. Die HLG bringt als Expertin für Grund und Boden ihre langjährigen Erfahrungen in der Umsetzung umfangreicher Flächensicherung für Infrastrukturvorhaben ein. Wenden Sie sich gerne an die HLG und den im Schreiben an Grundstückseigentümer bzw. Bewirtschafter genannten Ansprechpartnern.
Weitere Informationen:
Homepage HLG
Zusammenarbeit Hessenwasser und HLG
In Vorbereitung für die spätere Bauausführung liefern Baugrunduntersuchungen vertiefte Kenntnisse über die Beschaffenheit des Untergrunds im Trassenverlauf, wie zum Beispiel Bodenart, Bodendichte, Wasserdurchlässigkeit und Tragfähigkeit. Es kommen dabei Rammsonden und Kernbohrungen zum Einsatz. Die Untersuchungen finden entlang der gesamten Trasse statt, um ein Gesamtbild der Bodenverhältnisse zu erhalten. Voraussetzung für die Sondierungen des Baugrundes ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer. Bei der Auswahl der Standorte für die Sondierung und bei der Zeitplanung für die Durchführung der Maßnahmen wurden die Gegebenheiten und Abläufe der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung berücksichtigt. Der eigentlichen Baugrunduntersuchung gehen jeweils routinemäßige Sondierungsmaßnahmen voraus, um die Aufschlusspunkte auf Kampfmittelfreiheit zu untersuchen.
Der erste Teil der Baugrunduntersuchungen wurde im Jahr 2021 abgeschlossen und bis Ende Oktober 2022 finden punktuell Untersuchungen statt.
Abschnitt Mitte
Zu Beginn der Planung aller Abschnitte, also Süd, Mitte, Nord wurden mögliche Trassenverläufe großräumig in den Blick genommen und nach verschiedenen Kriterien bewertet. Die am besten bewertete Leitungsvariante ging im Jahr 2021 in die nächste Stufe der Prüfung. Dafür wurden kleinräumig 31 alternative Teilstrecken auf mögliche Konflikte in sieben Themenfeldern (Regionalplanung, Naturschutz, Forstwirtschaft, Gewässerschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft, Denkmalschutz) und auf technische Umsetzbarkeit geprüft. Parallel fand eine naturschutzfachliche Erhebung (Pflanzen, Vögel, potenzielle Lebensräume geschützter Arten) statt.
Das Ergebnis ist eine Leitungsvariante, die umsetzbar ist und die geringsten Konflikte in den genannten Themenfeldern aufweist. Die Variante ist jetzt weiter zu optimieren.
Der Abschnitt Mitte ist derzeit in großen Teilen parallel zur bestehenden Leitung geplant. Vorteil ist, dass dadurch die neue und die alte Leitung gemeinsam den Schutzstreifen nutzen. Zwischen den beiden Leitungen beträgt der Schutzstreifen ca. 5 Meter.
Die Leitung verläuft von Riedstadt-Wolfskehlen, wo die Leitung an den südlichen Teil der neuen Riedleitung anschließt bis nach Rüsselsheim-Haßloch. Dort befindet sich eine Anlage zum Transport des Trinkwassers, eine sogenannte Druckerhöhungsanlage.
Der mittlere Abschnitt schließt ebenfalls das Wasserwerk Dornheim an, wodurch der Leitungsverbund verstärkt wird und die Versorgungssicherheit steigt.
Über die Planung des Leitungsabschnitts Mitte von Riedstadt-Wolfskehlen bis Rüsselsheim-Haßloch lädt Hessenwasser alle Interessierten ein, sich an Infoständen in persönlichen Gesprächen zu informieren und sich online zu beteiligen. Das Projektteam beantwortet Ihre Fragen an Infoständen
06. Oktober 2022, 10-18 Uhr Marktplatz Groß-Gerau
07. Oktober 2022, 10-18 Uhr Dornheim, Mainzer Landstraße an der evangelischen Kirche
Ab 10. Oktober 2022 können Sie Ihre Stimme auch online einbringen. Dafür steht Ihnen ein Beteiligungstool zur Verfügung. Hier geht es ab dem 10.10. zum Tool.
Alle Überlegungen und Hinweise werden in einem Bericht zusammengefasst, online auf unserer Internetseite veröffentlicht und gehen in die weitere Planung ein.